Allgemeine Geschäftsbedingungen der FiWiB Management GmbH

(Stand: 06/2023)

§ 1    Geltungsbereich

(1) Die Firma FiWiB Management GmbH, Tögelstraße 6, 01257 Dresden bietet unter ihrer Marke „YOUTH GLOBE" über ihre Internetseiten dienstvertragliche Leistungen, insbesondere Seminare, sowie Waren zum Kauf an.

(2) Für die Lieferungen und Leistungen von YOUTH GLOBE über den Online-Shop auf www.youth-globe.com gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.

(3) Im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die vorliegenden AGB auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies YOUTH GLOBE vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn YOUTH GLOBE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn YOUTH GLOBE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.


§ 2    Definitionen

Im Sinne dieser AGB ist oder sind

1.    Arbeitstag

Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Sachsen sowie des 24.12. und 31.12.;

2.    Bestellung

verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags;

3.    Einzelvertrag

der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag; der nähere Inhalt des Einzelvertrags ergibt sich insbesondere aus der vom Kunden getroffenen Auswahl während des Bestellvorgangs;

4.    freie Lizenz

eine unentgeltliche Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten und in den Lizenzbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z.B. bei Bildern und Texten unter der Creative Commons Licence);

5.    Seminar

der Oberbegriff für Workshop und Tour;

6.    Tour

mehrtägige Lehr- und Lernveranstaltung, die dazu dient, Wissen interaktiv zu erwerben oder zu vertiefen, und stets mit einem Kick-off Meeting beginnt, an welches sich ein oder mehrere Meetings anschließen;

7.    unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Umstände, die unvermeidbar und außergewöhnlich sind und die die Durchführung des Seminars erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und deren Folgen sich auch nicht dann hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z.B. Pandemien oder Naturkatastrophen);

8.    Workshop

mehrstündige Lehr- und Lernveranstaltung, die dazu dient, Wissen interaktiv zu erwerben oder zu vertiefen, insbesondere berufliche Workshops und private Workshops von YOUTH GLOBE.

9.    YOUTH GLOBE Events

mehrstündige Veranstaltungen, die Anregungen für die Lebensbereiche geben und im speziellen dazu dienen, das aus den Seminaren gewonnene Wissen durch einen praktischen Bezug zu erweitern


§ 3    Kundenkonto

Um bei YOUTH GLOBE bestellen zu können, kann sich der Kunde als Nutzer dauerhaft registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Das Kundenkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung. Das Anlegen des Kundenkontos erfolgt freiwillig, der Kunde kann auch ohne Kundenkonto bestellen.


§ 4    Vertragsschluss

(1) Nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und Füllen des Warenkorbs, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des Zurück- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch YOUTH GLOBE erklärt wird. Die detaillierten Produktbeschreibungen von YOUTH GLOBE auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar.    

(2) Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Ablauf des dritten auf den Tag der Bestellung folgenden Arbeitstags gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommen zustande, wenn YOUTH GLOBE die Bestellung des Kunden innerhalb der Bindungsfrist nach Satz 1 annimmt. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. Zahlt der Kunde bereits vor der Annahme der Bestellung durch YOUTH GLOBE (z.B. per Überweisung, PayPal), so kommt der Vertrag bereits mit Veranlassung der Zahlung durch den Kunden zustande. Veranlasst der Kunde die Zahlung bereits vor der Bestellung, kommt der Vertrag mit Bestellung zustande. Soweit nach dem Vorstehenden die Veranlassung der Zahlung bereits vor Vertragsschluss erfolgt und der Vertrag ganz oder teilweise (z.B. nur in Bezug auf bestimmte Artikel) nicht zustande kommt, wird YOUTH GLOBE dies dem Kunden per E-Mail mitteilen und die Vorauszahlung insoweit unverzüglich erstatten; das Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

(3) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(4) Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.


§ 5    Leistungsinhalte und Preise

Die näheren Einzelheiten zu den Seminaren und den Waren sowie deren Preisen einschließlich etwaiger Nebenkosten und Steuern ergeben sich aus dem Einzelvertrag.


§ 6    Zahlung und Verzug

(1) YOUTH GLOBE stellt dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Die Einzelheiten zu den Zahlungsmitteln, etwaig hiermit verbundenen Kosten und dem Zahlungszeitpunkt werden dem Kunden im Online-Shop vor Abgabe seiner Bestellung genannt. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt YOUTH GLOBE vorbehalten. Sonstige Rechte von YOUTH GLOBE bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von YOUTH GLOBE aus §§ 273 und 320 BGB.


§ 7    Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind oder sich aus dem Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1

a)    zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von YOUTH GLOBE aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),

b)    zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, welcher Unternehmer ist, seine Ansprüche gegen YOUTH GLOBE nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von YOUTH GLOBE an Dritte abtreten. Verbraucher unterliegen hingegen keinem Abtretungsverbot und dürfen ihre Ansprüche ohne Zustimmung von YOUTH GLOBE an Dritte abtreten.


§ 8    Haftung von YOUTH GLOBE

(1) Die Haftung von YOUTH GLOBE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von YOUTH GLOBE voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“) eingeschränkt.

(2) Die Haftung von YOUTH GLOBE für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von YOUTH GLOBE bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von YOUTH GLOBE gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von YOUTH GLOBE bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(4) Soweit YOUTH GLOBE nicht selbst zur Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung verpflichtet ist, entspricht der bei Vertragsschluss vorhersehbare vertragstypische Schaden bei Datenverlust dem typischen Wiederherstellungsaufwand. Der typische Wiederherstellungsaufwand bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Kunden eingetreten wäre.

(5) Soweit die Pflichtverletzung von YOUTH GLOBE Lieferungen und Leistungen betrifft, welche YOUTH GLOBE gegenüber dem Kunden freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

(6) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.

(7) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von YOUTH GLOBE.

(8) Die Einschränkungen dieses § 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“) gelten nicht für die Haftung von YOUTH GLOBE wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 9    Verjährung

(1) Kauft der Kunde als Verbraucher, richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Regelungen.

(2) Kauft der Kunde hingegen als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Verjährungsfrist

a) für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;

b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;

d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Satz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Satz 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn YOUTH GLOBE hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(3) Abweichend von Absatz 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen

a) bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus grober Fahrlässigkeit und in den in § 8 Absatz 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“) genannten Fällen sowie

b) für alle anderen als die in Absatz 2 Satz 1 lit. a) bis d) genannten Ansprüche.


§ 10    Datenschutz

YOUTH GLOBE wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, beachten. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert YOUTH GLOBE umfassend in der Datenschutzerklärung.

 § 11    Durchführung der Seminare

(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag bestimmt YOUTH GLOBE die Inhalte sowie die Art und Weise der Durchführung des Seminars nach billigem Ermessen. Insbesondere bleibt YOUTH GLOBE die Entscheidung über den das Seminar durchführenden Mitarbeiter vorbehalten. YOUTH GLOBE wird nur für die Durchführung geeignete und entsprechend fachlich qualifizierte Mitarbeiter bestimmen.

(2) Die Herstellung eines bestimmten Werks oder sonst die Erreichung eines bestimmten Erfolgs schuldet YOUTH GLOBE nicht.

(3) YOUTH GLOBE darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

(4) Soweit einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, sind Beförderung, Beherbergung sowie Verpflegung von YOUTH GLOBE nicht geschuldet.


§ 12    Unterlagen für Seminare

(1) Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an den Unterlagen zum Seminar, die YOUTH GLOBE dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich YOUTH GLOBE zu. Die Inhalte der Unterlagen sind vertraulich. Der Kunde darf diese Unterlagen daher ohne ausdrückliche Zustimmung von YOUTH GLOBE weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte verbreiten oder vervielfältigen.

(2) Soweit Dritten an den Unterlagen zum Seminar Schutzrechte zustehen oder diese unter einer freien Lizenz stehen, hat YOUTH GLOBE entsprechende Nutzungsrechte; in diesem Fall gelten abweichend die jeweils gültigen Lizenzbedingungen.


§ 13    Eintritt eines Dritten auf Kundenseite

(1) Der Kunde kann gegenüber YOUTH GLOBE bis spätestens einem Arbeitstag vor Beginn des Seminars durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über das Seminar eintritt.

(2) YOUTH GLOBE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Erfordernisse für das Seminar (z.B. Mindest- oder Höchstalter, physische Konstitution, e Qualifizierung, Sprachkenntnisse) nicht erfüllt oder ein sonstiger sachlicher Grund in der Person des Dritten für eine Ablehnung vorliegt.

(3) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde YOUTH GLOBE als Gesamtschuldner für den Preis des Seminars und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. YOUTH GLOBE darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und YOUTH GLOBE tatsächlich entstanden sind.

(4) YOUTH GLOBE hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.


§ 14    Stornierung durch den Kunden

(1) Teilt der Kunde YOUTH GLOBE spätestens 7 Kalendertage vor Durchführung eines Seminars mit, dass er daran nicht teilnehmen wird, so verliert er dadurch seinen Anspruch auf Teilnahme an dem Seminar und hat lediglich eine ermäßigte Seminargebühr zu zahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung.

(2) Die Ermäßigung beläuft sich abhängig vom Tag des Zugangs der Stornierung auf folgende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung:

Stornierung vor Beginn des Seminars        Ermäßigung in Prozent
bis 21 Kalendertage                                          80
bis 14 Kalendertage                                          65
bis 7 Kalendertage                                            50

Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass YOUTH GLOBE durch die Stornierung infolge der Nichtteilnahme des Kunden Aufwände erspart bzw. YOUTH GLOBE durch anderweitige Verwendung der Dienste von YOUTH GLOBE etwas erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat und diese Vorteile größer sind, als die vorstehende Ermäßigung.

(3) Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden zur Kündigung des Vertrags bzw. Rücktritt vom Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.


§ 15    Kündigung durch YOUTH GLOBE

(1) YOUTH GLOBE kann die Kündigung des Vertrags über ein Seminar erklären, wenn

    a)    die von YOUTH GLOBE im Einzelvertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

    b)    der Seminarleiter durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden (z.B. Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen) verhindert ist oder

    c)    YOUTH GLOBE an der Durchführung des Seminars aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist.

(2) YOUTH GLOBE hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntnis vom Kündigungsgrund zu erklären.

(3) Das Recht von YOUTH GLOBE zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16    Versandkosten, Ort des Versands

(1) Der Versand erfolgt per Postversand. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Ab einem Warenbestellwert von 75 Euro brutto liefert YOUTH GLOBE versandkostenfrei an den Kunden.

(2) Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten und alle sonstigen mit der Einfuhr verbundenen Kosten.


§ 17    Lieferfristen, Teillieferung

(1) Sämtliche von YOUTH GLOBE im Bestellformular angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen setzen einen Vertragsschluss voraus und beginnen bei

a) Lieferung gegen Vorkasse einschließlich der Zahlung im Voraus per PayPal: mit Zahlungseingang bei YOUTH GLOBE oder

b) Rechnung oder Nachnahme: an dem Arbeitstag, der dem Tag auf den Vertragsschluss folgt.

(2) YOUTH GLOBE ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, YOUTH GLOBE erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige Belieferung werden dadurch nicht berührt.


§ 18    Leistungshindernisse

(1) In dem Fall, dass YOUTH GLOBE die bestellte Ware nicht vorrätig hat und der Lieferant von YOUTH GLOBE nicht rechtzeitig liefert, verlängert sich die maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten von YOUTH GLOBE zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt

a) YOUTH GLOBE hat in seinem Angebot die Ware als nicht vorrätig, nicht auf Lager oder vergleichbar gekennzeichnet,

b) die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten von YOUTH GLOBE ist nicht von YOUTH GLOBE zu vertreten und

c) YOUTH GLOBE hat die Ware vor Zustandekommen des Vertrags so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.

Falls die Ware ohne Verschulden von YOUTH GLOBE nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist YOUTH GLOBE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. YOUTH GLOBE wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an den YOUTH GLOBE geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. Ebenso bleiben die zugunsten von YOUTH GLOBE bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt. Für die Beschränkung der Haftung von YOUTH GLOBE gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 8 (Haftung von YOUTH GLOBE).

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt statt Absatz 1 das Folgende:

a) Für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von YOUTH GLOBE oder deren Unterlieferanten eintreten, Probleme mit Produkten Dritter –, welche YOUTH GLOBE nicht zu vertreten hat, haftet YOUTH GLOBE nicht. YOUTH GLOBE wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.

b) Soweit Ereignisse im Sinne von lit. a) YOUTH GLOBE die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist YOUTH GLOBE berechtigt, sich von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu lösen; eine für den nicht erfüllten Teil bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird YOUTH GLOBE unverzüglich erstatten. Führen solche Ereignisse zu Hindernissen von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. YOUTH GLOBE wird dem Kunden die voraussichtlichen, neuen Termine bzw. Fristen unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als acht Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Beendigung des jeweiligen Einzelvertrags hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils berechtigt. Ebenso bleiben die zugunsten von YOUTH GLOBE bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt.


§ 19    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von YOUTH GLOBE.


§ 20    Mängelansprüche

(1) Die Mängelhaftung von YOUTH GLOBE richtet sich nach §§ 433 ff. BGB.

HINWEIS: Da unfreie Sendungen mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden sind, wird dringend darum gebeten, für die Rücksendung mangelhafter Ware von dieser Versandart abzusehen.

(2) Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von YOUTH GLOBE zu vertretenden Mangels gilt § 8 („Haftung von YOUTH GLOBE“).
 
(3) Kauft der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend zu Absatz 1 und 2 die Absätze 4 bis 7.

(4) Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei einem Kaufvertrag über die Lieferung gebrauchter Ware. Weitere gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt.

(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist YOUTH GLOBE hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von YOUTH GLOBE für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(6) YOUTH GLOBE ist berechtigt, die Ware nach Wahl von YOUTH GLOBE nachzubessern oder neu zu liefern.

(7) Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach den Absätzen 4, 5 und 6 gelten nicht, soweit YOUTH GLOBE arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 21    Information über Verbraucherstreitbeilegung

YOUTH GLOBE nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.


§ 22    Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von YOUTH GLOBE. Für Klagen von YOUTH GLOBE gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(3) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 2 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von YOUTH GLOBE, soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt.

(5) Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.



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